Rechtliche Definition Betreuen

Es betreuen dafür ausgebildete Kräfte, Grundlage bildet das Gesetz § 45 SGB XI. Kostenübernahme erfolgt auf Basis des § 45b SGB XI. Zur Zeit stehen dafür jedem Patienten monatlich € 100,-- bzw. € 200,-- zur Verfügung, auch ohne Pflegestufe. Wir beraten Sie gerne.

Seit Januar 2013 sieht das Pflege-Neuausrichtungsgesetz PNG eine zusätzliche Zahlung von € 120,-- bzw. € 225,-- vor bei erheblich eingeschränkter Alltags-kompetenz nach § 45b SGB XI, wie z.B. Demenz. Außerdem können Aktivitäten zur Gestaltung des Alltags nunmehr auch als Pflegesachleistung bezuschusst werden und es ist eine Pflegevergütung nach Zeitaufwand möglich.

Die Pflegestufen I und II wurden §45b abhängig ebenfalls aufgestockt.