Unser Angebot für Ihre Ferien
Gerne übernehmen wir für Sie die Pflege Ihres Familienmitglieds in seiner Wohnung, während Sie neue Kraft im Urlaub tanken. Natürlich springen wir auch im Krankheitsfall oder sonstiger Verhinderung für Sie ein.

Ist Ihr zu pflegendes Familienmitglied mit im Urlaub vor Ort, unterstützen wir sie ebenso.

Diese Pflege wird "Verhinderungspflege" genannt und ist im Pflegegesetz verankert, die Kosten dafür werden von der Pflegekasse für maximal    28 Tage im Jahr übernommen.