Die Kostenträger.
Als Kostenträger werden im allgemeinen die Versicherungen bezeichnet, die die Kosten für unserer Leistungen ganz oder teilweise übernehmen. Wir sind Vertragspartner aller in Deutschland ansässigen Pflege- und Krankenkassen. Auch das Beschäftigungsangebot nach § 45 ist über uns abrechenbar.
Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, privat mit uns
abzurechnen.
Wir beraten Sie gerne und helfen bei den Formalitäten.
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