Die Kostenträger.

Als Kostenträger werden im allgemeinen die Versicherungen bezeichnet, die die Kosten für unserer Leistungen ganz oder teilweise übernehmen. Wir sind Vertragspartner aller in Deutschland ansässigen Pflege- und Krankenkassen. Auch das Beschäftigungsangebot nach § 45 ist über uns abrechenbar.

Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, privat mit uns abzurechnen.

Wir beraten Sie gerne und helfen bei den Formalitäten.